Rechte und Pflichten

- Rechte 

 

Jedes Mitglied hat bei der Mitgliederversammlung in allen Vereinsangelegenheiten Sitz und Stimme, sowie das Recht, Anträge an die Mitgliederversammlung, an die Vorstandschaft oder an den Vereinsausschuß zu stellen. 

 

Jedes Mitglied hat ferner das Recht, jedes andere aktive Mitglied in Bezug auf das Mitführen des Erkennungszeichens der aktiven Vereinsmitglieder zu befragen. 

 

Weiterhin ist jedes Mitglied berechtigt, jedes andere aktive Vereinsmitglied auf die Einhaltung der Raspelpflicht zu befragen.
 

 

- Pflichten 

 

Jedes aktive Mitglied ist verpflichtet, zu jederzeit und an jedem Ort (auch im Urlaub und im Ausland) das Erkennungszeichen der aktiven Vereinsmitglieder, das sogenannte "Schwanzl" mitzu-führen. Ausgenommen hiervon ist die Zeit während der sportlichen Betätigung in Sport- oder Badekleidung sowie bei Aufenthalt innerhalb des eigenen Haus- und Grundbesitzes. 

 

Das "Schwanzl" darf grundsätzlich nicht in Geldbörsen, Handytaschen oder am Schlüsselbund getragen werden. Ausgenommen hiervon sind weibliche Mitglieder in klassisch weiblicher Bekleidung (Rock oder Hose ohne Taschen); wenn dabei keine zumutbare Unterbringung des Erkennungszeichens gegeben ist, ist das Mitführen desselben freigestellt. 

 

Bei festgestellter Unterlassung, dem auch das Anbringen an verbotenen Stellen gleichzusetzen ist, ist ein Betrag von € -,50 in das im Vereinslokal aufgestellte Vereinssparschwein zu werfen. Eine Zahlung hat jedoch nur einmal kalendertäglich zu erfolgen, den Aussagen und Beteuerungen des Betroffenen ist zu glauben. 

 

Ferner ist jedes aktive Vereinsmitglied verpflichtet, bei jedem erstmaligem Betreten des Vereinslokales bzw. nach jedem längerfristigen Verlassen desselben vor dem Setzen zu raspeln, nötigenfalls mehrmals täglich. Bei kurzzeitigem Verlassen des Vereinslokales (max. 1 Std.) sowie bei Aufenthalt auf dem Sportgelände muß bei erneutem Betreten desselben nicht mehr geraspelt werden. 

 

Bei festgestellter Unterlassung ist ein Betrag von € -,50 in das Vereinssparschwein zu werfen. 

 

Weiterhin ist jedes Mitglied, welches in Bezug auf die oben genannten Pflichten für aktive Mitglieder bei einem anderen Mitglied kassiert, verpflichtet, den erhaltenen Betrag umgehend bzw. bei nächster Gelegenheit in das Vereinssparschwein zu werfen. 

 

Besondere Pflicht aller Mitglieder sollte es sein, an allen Veranstaltungen, Versammlungen und offiziellen Festlichkeiten des Vereins teilzunehmen.